Grippeimpfung 2024 / 2025
die Grippeimpfung wird voraussichtlich ab dem 01.10.2024 bei uns verfügbar sein
Wann zahlt die Krankenkasse meine Grippeimpfung ?
A) Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung. (Für diese Gruppe
werden die Kosten der Impfung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, sofern
die Franchise bereits erreicht wurde.)
Dies sind:
– Personen ab 65 Jahren (Siehe Seite 2);
– Schwangere Frauen und Frauen, die in den letzten 4 Wochen entbunden haben;
– Frühgeborene (geboren vor der 33. Woche (< 32 0/7 SW) oder mit einem Geburtsgewicht unter 1500
g) ab dem Alter von 6 Monaten für die ersten zwei Winter nach der Geburt*;
– Personen (ab dem Alter von 6 Monaten*) mit einer der folgenden chronischen Erkrankungen:
Herzerkrankung; Lungenerkrankung (z. B. Asthma bronchiale); Stoffwechselstörungen mit Auswirkung
auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren (z. B. Diabetes oder morbide Adipositas, BMI ≥40);
neurologische (z. B. M. Parkinson, zerebrovaskuläre Erkrankung) oder muskuloskelettale Erkrankung
mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren; Hepatopathie; Niereninsuffizienz;
Asplenie oder Funktionsstörung der Milz (inkl. Hämoglobinopathien); Immundefizienz (z. B. HIV-
Infektion, Krebs, immunsuppressive Therapie);
– Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen und in Einrichtungen für Personen mit chronischen
Erkrankungen.
B) Personen, welche in der Familie, in ihrem Lebensraum (Alters- und Pflegeheime und
Einrichtungen für Personen mit chronischen Erkrankungen) oder im Rahmen ihrer privaten oder
beruflichen Tätigkeiten** regelmässigen Kontakt haben mit:
– Personen der Kategorie A);
– Säuglingen unter 6 Monaten (diese haben ein erhöhtes Komplikationsrisiko und können aufgrund ihres
jungen Alters nicht geimpft werden).
Die Grippeimpfung ist insbesondere empfohlen für alle Medizinal- und Pflegefachpersonen, alle im
paramedizinischen Bereich tätigen Personen, Mitarbeitende von Kinderkrippen, Tagesstätten, Alters- und
Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Personen mit chronischen Erkrankungen, inklusive Studierende,
Praktikantinnen und Praktikanten.
C) Personen mit regelmässigem oder beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel oder Wildvögeln, um
die Häufigkeit von saisonalen Influenzafällen, die eine Differenzialdiagnose erfordern, sowie das Risiko
einer saisonalen und aviären Doppelinfektion mit Entwicklung neuartiger Virus-Rekombinanten zu
reduzieren.
Den vollständigen Text finden Sie hier: